Frettchen Haltebewilligung
| Wer sich ein Frettchen als Haustier
anschaffen will, muss zuerst beim Kantonalen Veterinäramt eine
Haltebewilligung anfordern.
Anforderungen: Seit dem 1.9.08 ist das neue Tierschutzgesetz in Kraft. Für 2 Frettchen mit täglich mehrstündigem
Auslauf ist ein Gehege von 4m2 erforderlich. Für Frettchen ohne täglichen Auslauf ein Gehege von 15m2 für zwei Tiere und 1m2 für jedes weitere Frettchen. Dazu kommt, dass ein Sachkundenachweis
gemacht werden muss. Bevor die Bewilligung erteilt wird, kontrolliert der Kreistierartzt, ob alle Bedingungen erfüllt werden. Copyright © by Zoo Roco. Alle Rechte
vorbehalten.
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