Frettchen Haltebewilligung

Wer sich ein Frettchen als Haustier anschaffen will, muss zuerst beim Kantonalen Veterinäramt eine Haltebewilligung anfordern.

Anforderungen:

Seit dem 1.9.08 ist das neue Tierschutzgesetz in Kraft.

Für 2 Frettchen mit täglich mehrstündigem Auslauf ist ein Gehege von 4m2 erforderlich. 
Für jedes weitere Tier 0.5m2 dazu.

Für Frettchen ohne täglichen Auslauf ein Gehege von 15m2 für zwei Tiere  und 1m2  für jedes weitere Frettchen.

Dazu kommt, dass ein Sachkundenachweis gemacht werden muss. 

Mehr  Informationen dazu kann man beim jeweiligen kantonalen Veterinäramt einholen.

Bevor die Bewilligung erteilt wird, kontrolliert der Kreistierartzt, ob alle Bedingungen erfüllt werden. 


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